| Die Abrechnung bei Pflege durch einen Mobilen
Pflegedienst wird am Ende des Monats mit den Pflegekassen abgerechnet.
Der monatlich geführte Leistungsnachweis wird mit Unterschrift
bestätigt.
Bei der Abrechnung der Pflege durch andere Pflegepersonen gibt
es zwei Möglichkeiten. Entweder erhält der Pflegebedürftige
oder die Pflegeperson die Geldleistung - je nachdem was im Gutachten
vereinbart und festgelegt wurde. Am 1. des Monats wird die Geldleistung
überwiesen. |
Sollten an dieser Stelle bereits Fragen
entstanden sein, so geben wir Ihnen die Antworten - natürlich
gebührenfrei.
Gebührenfrei: 0800 - 90 22 900 |