| Leistungen der Pflegeversicherung gibt
es nur auf Antrag. Vom Pflegebedürftigen selbst, seinem gesetzlichen
Vertreter oder seinem Bevollmächtigten ist der Antrag an die
zuständige Pflegekasse zu richten.
Daraufhin wird von der Pflegekasse der "Medizinische Dienst
der Krankenversicherungen" (MDK) beauftragt, in einem Gutachten
die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe festzustellen.
Wird Pflegegeld beantragt, muss auch geprüft werden, ob die
häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.
Es bestehen gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten des
Antragstellers. Pflegebedürftige müssen der Pflegekasse
alle erforderlichen Unterlagen überlassen. Nach vorheriger
Anmeldung wird auch der gesetzlich vorgeschriebene Hausbesuch des
MDK durchgeführt. Dieser führt eine Begutachtung in den
eigenen vier Wänden durch. Dabei wird festgestellt, welcher
Hilfebedarf notwendig ist, wie Hilfe durchgeführt werden kann
und welche Möglichkeiten der Rehabilitation bestehen. |
Die Entscheidung, ob und in welcher Stufe
der Antragsteller als pflegebedürftig eingestuft wird, trifft
die Pflegekasse. Dem Antragsteller geht dann der Einstufungs- bzw.
Leistungsbescheid anschliessend zu. Wer mit der Entscheidung durch
die Pflegekasse nicht einverstanden ist und sich falsch beurteilt
fühlt, kann gegen diesen Bescheid
Widerspruch einlegen.
Neueinstufung - wenn sich die Pflegebedürftigkeit ändert
Bei der einmal zugesprochenen Pflegestufe muss es nicht bleiben.
Jederzeit kann eine Höherstufung beantragt werden, wenn sich
der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert hat. Wird
die Höherstufung beantragt kommt es zum gleichen Verfahren
wie bei der Neubeantragung. Auch dann prüft wieder der MDK.
Dabei besteht die Möglichkeit, das der Gutachter zur der Einschätzung
kommen kann, dass sich die Situation verbessert hat. Eine Herabstufung
ist die Folge. Bevor dieser Antrag gestellt wird, sollten Sie sich
vorher beraten lassen und über einen Zeitraum ein sogenanntes
"Pflegetagebuch" führen, wie sich der Pflegebedarf
verändert hat. |