Von der Antragstellung bis zur Begutachtung

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Vom Pflegebedürftigen selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten ist der Antrag an die zuständige Pflegekasse zu richten.

Daraufhin wird von der Pflegekasse der "Medizinische Dienst der Krankenversicherungen" (MDK) beauftragt, in einem Gutachten die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe festzustellen. Wird Pflegegeld beantragt, muss auch geprüft werden, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.

Es bestehen gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten des Antragstellers. Pflegebedürftige müssen der Pflegekasse alle erforderlichen Unterlagen überlassen. Nach vorheriger Anmeldung wird auch der gesetzlich vorgeschriebene Hausbesuch des MDK durchgeführt. Dieser führt eine Begutachtung in den eigenen vier Wänden durch. Dabei wird festgestellt, welcher Hilfebedarf notwendig ist, wie Hilfe durchgeführt werden kann und welche Möglichkeiten der Rehabilitation bestehen.

Die Entscheidung, ob und in welcher Stufe der Antragsteller als pflegebedürftig eingestuft wird, trifft die Pflegekasse. Dem Antragsteller geht dann der Einstufungs- bzw. Leistungsbescheid anschliessend zu. Wer mit der Entscheidung durch die Pflegekasse nicht einverstanden ist und sich falsch beurteilt fühlt, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Neueinstufung - wenn sich die Pflegebedürftigkeit ändert
Bei der einmal zugesprochenen Pflegestufe muss es nicht bleiben. Jederzeit kann eine Höherstufung beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert hat. Wird die Höherstufung beantragt kommt es zum gleichen Verfahren wie bei der Neubeantragung. Auch dann prüft wieder der MDK. Dabei besteht die Möglichkeit, das der Gutachter zur der Einschätzung kommen kann, dass sich die Situation verbessert hat. Eine Herabstufung ist die Folge. Bevor dieser Antrag gestellt wird, sollten Sie sich vorher beraten lassen und über einen Zeitraum ein sogenanntes "Pflegetagebuch" führen, wie sich der Pflegebedarf verändert hat.

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2010
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