| Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung
richtet sich nach den drei Pflegestufen.
Dabei spielt die Art, Häufigkeit und Dauer der täglich benötigten
Hilfe eine Rolle, in welche ein Pflegebedürftiger eingestuft
wird. Hinsichtlich der Dauer ist von Bedeutung, wieviel Zeit ein Familienangehöriger
oder eine nichtprofessionelle Pflegeperson für die Grundpflege,
hauswirtschaftliche Versorgung und pflegeunterstützende Tätigkeiten
benötigt, damit die Versorgung zu Hause sichergestellt ist. Der
zeitliche Aufwand kann von Tag zu Tag schwanken. Es zählt die
mittlere Pflegezeit pro Tag, die sich über eine längere
Zeitspanne erstreckt. |
Geringfügig oder nur kurzzeitig notwendiger
Hilfebedarf führt nicht zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit.
Gleiches gilt, wenn nur bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe
benötigt wird.
Für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und die Einordnung
in eine der nachfolgend aufgeführten Pflegestufen ist von Bedeutung:
Der tägliche erforderliche pflegerische Hilfebedarf bei der
Körperpflege, Mobilität und Ernährung muss anteilmässig
immer höher sein als die hauswirtschaftliche Hilfe, wobei letztere
lediglich mehrfach in der Woche anfallen muss. |