Pflegestufen bestimmen die Leistungshöhe

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach den drei Pflegestufen. Dabei spielt die Art, Häufigkeit und Dauer der täglich benötigten Hilfe eine Rolle, in welche ein Pflegebedürftiger eingestuft wird. Hinsichtlich der Dauer ist von Bedeutung, wieviel Zeit ein Familienangehöriger oder eine nichtprofessionelle Pflegeperson für die Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und pflegeunterstützende Tätigkeiten benötigt, damit die Versorgung zu Hause sichergestellt ist. Der zeitliche Aufwand kann von Tag zu Tag schwanken. Es zählt die mittlere Pflegezeit pro Tag, die sich über eine längere Zeitspanne erstreckt. Geringfügig oder nur kurzzeitig notwendiger Hilfebedarf führt nicht zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Gleiches gilt, wenn nur bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigt wird.

Für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und die Einordnung in eine der nachfolgend aufgeführten Pflegestufen ist von Bedeutung: Der tägliche erforderliche pflegerische Hilfebedarf bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung muss anteilmässig immer höher sein als die hauswirtschaftliche Hilfe, wobei letztere lediglich mehrfach in der Woche anfallen muss.

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2010
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