Pflegegeld

Die Leistungen umfassen für zu Hause lebende Pflegebedürftige vor allem Pflegegeld und (oder) sogenannte Sachleistungen. Dabei geht es um ambulante Dienstleistungen. Jeder der die Leistungen in Anspruch nehmen will, kann selbst darüber entscheiden, in welcher Form dies geschehen soll. Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob Sachleistungen, Geldleistungen oder beides gewünscht wird.
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Letzte Aktualisierung: 06.12.2010
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