| Pflegegeld kann dann beantragt werden, wenn
eine angemessene Pflege geleistet wird. Diese kann u.a. durch Verwandte
erbracht werden. Dabei erhält der Pflegebedürftige die bewilligte
Geldleistung von der Pflegekasse. Sie dient der Bezahlung von Angehörigen,
Bekannten oder sonstigen Helfern. Wird das Pflegegeld gewählt,
kann darüber frei verfügt werden. Allerdings sind die Beträge
niedriger als die Zahlung für Sachleistungen:
Stufe I 205,00 € mtl.
Stufe II 410,00 € mtl.
Stufe III 665,00 € mtl. |
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