Pflegestufe I
 | Pflegestufe II | Pflegestufe III | Pflegestufe 0

Pflegestufe I
"Erhebliche Pflegebedürftigkeit"


Häufigkeit des Hilfebedarfs
Um in diese Stufe zu gelangen, müssen Pflegebedürftige mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität Hilfebedarf haben. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung notwendig sein.

 
 
 
Zeitlicher Mindestaufwand
Der tägliche Mindest-Hilfebedarf muss durchschnittlich insgesamt pro Tag mindestens 90 Minuten (incl. hauswirtschaftlicher Unterstützung) betragen. Der Anteil der Grundpflege (bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität) muss dabei mehr als 45 Minuten täglich betragen.
So steigt Ihre Rente, wenn Sie Ihre Angehörigen zu Hause pflegen
Pflegestufe
Ihres Angehörigen
Ihr wöchentlicher
Pflegeaufwand
Ein jahr Pflege bringt Ihnen als
monatliche Zusatzrente (ab 65)
1 ab 14 Stunden Einheitssatz 6,83 € (Alte Bundesländer)
6,00 € (Neue Bundesländer)
2 14 bis unter 21 Stunden 9,11 € (Alte Bundesländer)
8,00 € (Neue Bundesländer)
3 14 bis unter 21 Stunden 10,24 € (Alte Bundesländer)
9,00 € (Neue Bundesländer)
2 ab 21 Stunden Einheitssatz 13,66 € (Alte Bundesländer)
11,99 € (Neue Bundesländer)
3 21 bis unter 28 Stunden 15,37 € (Alte Bundesländer)
13,49 € (Neue Bundesländer)
3 mindesten 28 Stunden 20,49 € (Alte Bundesländer)
17,99 € (Neue Bundesländer)
zurück     Impressum     nach oben
© 2010 Mobiler Pflegedienst Haake GmbH
Letzte Aktualisierung: 06.12.2010
Design, Hosting, Programmierung - OPUS 7 Internet- und Werbeagentur