Die Pflegeversicherung

Um den grösseren Bedarf an sozialen Leistungen besonders im Pflegebereich älterer Menschen abzudecken, wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Sie trat in drei Stufen in Kraft.

Stufe 1
Beitragszahlung seit 1. Januar 1995

Stufe 2
Seit April 1995 werden Leistungen für die häusliche (ambulante) Pflege gewährt.

Stufe 3
Seit Juli 1996 werden auch Leistungen für die stationäre Pflege gewährt.

Das Ziel der Pflegeversicherung ist es, das der Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleibt. Weiterhin soll die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützt werden.

Wer muss in die Pflegeversicherung einzahlen?

In der sozialen Pflegeversicherung sind alle Mitglieder der gesetzlichen   Krankenversicherung seit dem 1. Januar 1995 pflichtversichert. Einzahlen müssen alle Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, Arbeitgeber, Arbeitsamt und Rentenversichungsträger. Das hat den Vorteil, das praktisch alle Bevölkerungsteile Versicherungsschutz geniessen.

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2010
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