| Um den grösseren Bedarf an sozialen Leistungen
besonders im Pflegebereich älterer Menschen abzudecken, wurde
die Pflegeversicherung eingeführt. Sie trat in drei Stufen in
Kraft.
Stufe 1
Beitragszahlung seit 1. Januar 1995
Stufe 2
Seit April 1995 werden Leistungen für die häusliche (ambulante)
Pflege gewährt.
Stufe 3
Seit Juli 1996 werden auch Leistungen für die stationäre
Pflege gewährt. |
Das Ziel der Pflegeversicherung ist es,
das der Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten
häuslichen Umgebung bleibt. Weiterhin soll die Pflegebereitschaft
der Angehörigen und Nachbarn unterstützt werden.
Wer muss in die Pflegeversicherung einzahlen?
In der sozialen Pflegeversicherung sind alle Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung seit dem 1. Januar 1995 pflichtversichert.
Einzahlen müssen alle Mitglieder der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherungen, Arbeitgeber, Arbeitsamt und Rentenversichungsträger.
Das hat den Vorteil, das praktisch alle Bevölkerungsteile Versicherungsschutz
geniessen. |