Eine ausschliessliche Beantragung von Sachleistungen lohnt erst dann,
wenn der professionelle Pflegebedarf so hoch ist, dass die Höchstbeträge
ausgeschöpft werden können. Es besteht keine Möglichkeit
die Beträge in den nächsten Monat zu übertragen.
Pflegebedürftige
mit ergänzendem Anspruch auf Sozialhilfe sollten stets die
Sachleistungen wählen, denn dann muss das Sozialamt für
diese Leistungen professioneller Pflegekräft zuzahlen.
Sind mehrere
Personen an der Pflege beteiligt, also Familienmitglieder, Nachbarn
oder auch Mitarbeiter eines Pflegedienstes, müssen die Pflegezeiten
der einzelnen Pflegepersonen zusammengezählt werden.
Wird der Höchstbeitrag
für teilstationäre Pflege nicht voll ausgeschöpft,
kann ein Anspruch auf zusätzliche Auszahlung von anteiligem
Pflegegeld oder Sachleistungen geltend gemacht werden.
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Beim
Begutachtungstermin durch den MDK sollte die Pflegeperson anwesend
sein.
Bei der Auswahl
des Mobilen Plegedienstes sollte darauf geachtet werden, ob und
in welchem Umfang ausgebildete Fachkräfte wie examinierte Krankenschwester
und -pfleger beschäftigt werden.
Wenn der MDK
prüft, sollten alle Unterlagen und Berichte von Ärzten
und Pflegediensten sowie Bescheinigungen anderer Sozialleistungsträger
bereit liegen. Für Medikamente ist gleiches ratsam.
Achten Sie auch
darauf, ob ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen wird, in
dem die vereinbarten Leistungen, dafür notwendige Pflegezeiten
und die Kosten verbindlich vereinbart werden.
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