Ratschläge

  Eine ausschliessliche Beantragung von Sachleistungen lohnt erst dann, wenn der professionelle Pflegebedarf so hoch ist, dass die Höchstbeträge ausgeschöpft werden können. Es besteht keine Möglichkeit die Beträge in den nächsten Monat zu übertragen.

Pflegebedürftige mit ergänzendem Anspruch auf Sozialhilfe sollten stets die Sachleistungen wählen, denn dann muss das Sozialamt für diese Leistungen professioneller Pflegekräft zuzahlen.

Sind mehrere Personen an der Pflege beteiligt, also Familienmitglieder, Nachbarn oder auch Mitarbeiter eines Pflegedienstes, müssen die Pflegezeiten der einzelnen Pflegepersonen zusammengezählt werden.

Wird der Höchstbeitrag für teilstationäre Pflege nicht voll ausgeschöpft, kann ein Anspruch auf zusätzliche Auszahlung von anteiligem Pflegegeld oder Sachleistungen geltend gemacht werden.

Beim Begutachtungstermin durch den MDK sollte die Pflegeperson anwesend sein.

Bei der Auswahl des Mobilen Plegedienstes sollte darauf geachtet werden, ob und in welchem Umfang ausgebildete Fachkräfte wie examinierte Krankenschwester und -pfleger beschäftigt werden.

Wenn der MDK prüft, sollten alle Unterlagen und Berichte von Ärzten und Pflegediensten sowie Bescheinigungen anderer Sozialleistungsträger bereit liegen. Für Medikamente ist gleiches ratsam.

Achten Sie auch darauf, ob ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen wird, in dem die vereinbarten Leistungen, dafür notwendige Pflegezeiten und die Kosten verbindlich vereinbart werden.

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2010
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