| Verhinderungspflege kann für bis zu vier
Wochen pro Jahr beansprucht werden. Voraussetzung für diese ist,
dass die Pflegebedürftige Person 12 Monate eine Pflegestufe hat
und bereits zu Hause gepflegt worden ist. Dies trifft zu, wenn durch
Krankheit oder Urlaub die Pflegeperson verhindert ist. Wenn Sie Geldleistungen
erhalten, kann der Antrag zur Verhinderungspflege bei der Pflegekasse
eingereicht werden.
Wird die Ersatzpflege von einem Angehörigen erbracht und ist
dieser wegen Urlaub oder Krankheit verhindert, so kann dann für
bis zu vier Wochen pro Jahr Ersatzpflege beansprucht werden. |
Entstehen höhere Aufwendungen
so sind diese nachzuweisen und können übernommen werden.
Darunter fallen u.a. Verdienstausfall oder Fahrtkosten. Wird die
Ersatzpflege von einem Mobilen Pflegedienst erbracht, so werden
in allen drei Pflegestufen bis zu 1234,00 € gezahlt. |