Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann für bis zu vier Wochen pro Jahr beansprucht werden. Voraussetzung für diese ist, dass die Pflegebedürftige Person 12 Monate eine Pflegestufe hat und bereits zu Hause gepflegt worden ist. Dies trifft zu, wenn durch Krankheit oder Urlaub die Pflegeperson verhindert ist. Wenn Sie Geldleistungen erhalten, kann der Antrag zur Verhinderungspflege bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Wird die Ersatzpflege von einem Angehörigen erbracht und ist dieser wegen Urlaub oder Krankheit verhindert, so kann dann für bis zu vier Wochen pro Jahr Ersatzpflege beansprucht werden.

Entstehen höhere Aufwendungen so sind diese nachzuweisen und können übernommen werden.

Darunter fallen u.a. Verdienstausfall oder Fahrtkosten. Wird die Ersatzpflege von einem Mobilen Pflegedienst erbracht, so werden in allen drei Pflegestufen bis zu 1234,00 € gezahlt.

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2010
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